AGBs
1 . Vertragsinhalt
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftragnehmer und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluß vereinbart.
2. Vertragsabschluß
Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass der Auftragnehmer schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch E-Mail zählt, den Vertragsabschluß bestätigt.
3. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Auftragnehmer oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Auftragnehmer zurückzuführen sind.
4 Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen
Der Verbraucher ist berechtigt, seine auf den Abschluss eines Vertrages. der zwischen dem Auftragnehmer und ihm unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlußes. Die Widerrufsfrist beginnt nicht. bevor Auftragnehmer ihren lnformationspflichten gem. § 312 c Abs. 1 und 2 BGB (2 abs. 3 und 4 Fernabsg.) nachgekommen ist, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlußes. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich. auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen: zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. für den fall des fristgerechten Widerrufs seiner Erklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit Auftragnehmer gerichtete Willenserklärung gebunden. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde und bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Das Widerrufsrecht erlischt unter anderem bei einer Dienstleistung. wenn Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Vom Auftragnehmer gelieferte Waren sind sofort nach Ausübung des Widerrufsrechtes auf Kosten und Gefahr vom Auftragnehmer zurück- zusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt worden ist. bei Warenbestellungen bis zu einem Betrag von 50 Euro hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
5. Leistungspflichten vom Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten dritter bedienen. Mit der Übergabe der Waren an den Vertragspartner hat der Auftragnehmer seine Leistungspflicht erfüllt und damit geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Auftragnehmer behält sich im Falle eines reinen Warenlieferungsvertrages vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Artikels dem Käufer einen Qualitativ und Preislich gleichwertigen Artikel zuzusenden (Ersatzartikel). Ist die Lieferung eines preislich. und qualitativ gleichwertigen Artikels nicht möglich. so ist der Auftragnehmer berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen und die Lieferung zu verweigern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in diesem Fall den Käufer über die Nichtlieferbarkeit unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine etwaige
vom Vertragspartner bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Ebenso behält sich Auftragnehmer bei Werk- und Werklieferungsverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt. den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
6. Zahlungspflichten
Das recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug. wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
7. Gewährleistung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon ab- hängig. dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes bzw. der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Auftragnehmer berechtigt. vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurück zu holen. ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Auftragnehmer an der gelieferten Ware ein Eigentumsvorbehalt zusteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch Sicherungs- übereignet werden. Sollten die Rechte von Auftragnehmer durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich den Auftragnehmer davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte vom Auftragnehmer zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte vom Auftragnehmer hinzuweisen.
9. Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Auftragnehmer dafür, dass er die von Auftragnehmer geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen dahingehend. dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, wahlweise am Sitz oder einer Niederlassung des Vertragspartners zu klagen.
Stand April 2005